Organspende – ein Ausweis, der Leben retten kann

In der heutigen Zeit warten mehr als 11.000 schwer kranke Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Sie sind in einer speziellen Datenbank registriert und werden dann benachrichtige, wenn ein passende Organ verfügbar ist. Die Reihenfolge der Vergabe ist vom allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten allgemein1abhängig. Wer selbst eine Organspende in Anspruch nehmen möchte, sollte auch selbst einen Spenderausweis tragen. Denn nur, wer den Ausweis bei Lebzeiten ausfüllt, hat selbst in der Hand, ob er Spender wird.

Ein Organspender kennt kein Alter. Wenn kein Pass vorliegt, müssen im Todesfall die Angehörigen diese schwierige Entscheidung fällen. Unter Trauer fällt dann die Entscheidung in der Hälfte der Fälle gegen eine Organspende. Und das, obwohl der Patient sich vielleicht zu Lebzeiten dafür ausgesprochen hatte. Übrigends: Auch mit 70 oder 80 Jahren können Sie Spender werden. Entscheidender als das Lebensalter ist vielmehr der Zustand der Organe. Auch hat sich gezeigt, dass ältere Transplantate von Senioren besser vertragen werden als von jüngeren Organempfängern. Aus diesem Grund gibt es mittlerweile ein Seniorenprogramm namens „Old for Old“, dass über 65-jährige Spender und Empfänger koordiniert.

Was kann alles transplantiert werden?

Lunge, Herz, Leber und Nieren sowie Darm und Bauchspeicheldrüse können einem anderen Mensch eingepflanzt werden. Aber auch Gewebe wie Knorpel und Sehnen, Teile der Haut, Blutgefäße und Herzklappen sind möglich. Als Spender kommen nur gesunde Menschen infrage. Hatte der Spender eine leichte, nicht ansteckende Krankheit, müssen die Ärzte das Risiko vorher abwägen: Ist das entscheidende Organ vollkommen gesund, steht einer Transplantation nichts mehr im Wege.

Wann wird das Organ entnommen?

Nur, wenn das Herz noch schlägt, beim Betroffenen allerdings schon der Hirntod eingetreten ist, ist eine Entnahme mit späterer Transplantation möglich. Das kommt in der Regel bei 1 Prozent aller Todesfälle vor. Der Hirntod kann durch Untersuchungen eindeutig festgestellt werden. Laut dem Gesetz müssen zwei Ärzte, die mit der Transplantation nichts zu tun haben, den Patienten für tot erklären. Ausnahme: eine Niere kann auch bei einem lebenden Menschen entnommen werden.